Code of Conduct

Der Verhaltenskodex der Chemieanlagenbau Chemnitz GmbH (nachfolgend „CAC“) kommt am Stammsitz der Firma in Chemnitz und in allen Tochtergesellschaften und Vertretungen zur Anwendung. Jede Tochtergesellschaft und Vertretung achtet bei der Umsetzung des Code of Conduct das jeweils in ihrem Land geltende Recht und Gesetz sowie in diesem Rahmen auch kulturelle Gepflogenheiten. Falls das lokale Recht spezifische Anforderungen stellt, gelten diese, der vorliegende Verhaltenskodex gilt dann im Übrigen ergänzend.

Bei Gesellschaften, die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten nicht von der CAC allein geführt oder kontrolliert werden (zum Beispiel Joint Venture Gesellschaften), setzt sich CAC dafür ein, dass der Verhaltenskodex insgesamt zur Anwendung kommt oder das vergleichbare Verhaltensregeln und Standards eingeführt werden.

CAC strebt in der Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere seinen Kunden und Lieferanten, die Anwendung der Grundsätze dieses Verhaltenskodexes an.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachfolgend „Mitarbeiter“) sind an die Regelungen dieses Code of Conduct gebunden. Er regelt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Handeln der CAC bestimmen.

Ziel der Unternehmensführung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert und fordert. Unsere langjährige Geschäftspolitik des unternehmerischen Handelns mit ethischen Grundsätzen und unter strengster Wahrung der Gesetzestreue sichert unsere langfristigen Unternehmensinteressen und unseren wirtschaftlichen Erfolg.

 

Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland

CAC hält in allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland ein, welche regeln, auf welche Weise Unternehmen Waren, Dienstleistungen und damit verbundene Informationen exportieren und importieren sowie ihren Zahlungsverkehr abwickeln dürfen.

CAC unterstützt den fairen Wettbewerb und hält die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen ein.

CAC befolgt bestehende Handelskontrollen und hält die Vorschriften zur Import-und Exportkontrolle sowie zu Wirtschaftsembargos ein. Verstöße hiergegen können zu hohen Geldstrafen und im Falle des Handelns natürlicher Personen auch zu Haftstrafen führen.

 

Interessenkonflikte und Bestechlichkeit

CAC erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen.

Geschäftliche und private Interessen sind strikt zu trennen. Die eigene Stellung im Unternehmen darf vom einzelnen Mitarbeiter nicht zum eigenen Vorteil oder dem Vorteil der eigenen Familie oder von Freunden missbraucht werden. Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner dürfen nicht aus privatem Interesse bevorzugt werden.

Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der CAC in Konflikt geraten. Insbesondere ist es daher untersagt, sich an Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten zu beteiligen oder im privaten Umfeld Geschäftsbeziehungen mit ihnen einzugehen, wenn dies möglicherweise zu einem Interessenkonflikt führen kann. Eine Beteiligung kann jedes wirtschaftliche Engagement bei Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten darstellen, aber auch in der Übernahme von Beratungsaufträgen, Mandanten oder damit vergleichbaren Aktivitäten bestehen.

Ein Interessenkonflikt ist dann gegeben, wenn die konkrete Art und der Umfang der Beteiligung geeignet sind, die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bei CAC in welcher Form auch immer zu beeinflussen.

Die Mitarbeiter dürfen keine Vorteile, in welcher Form auch immer, annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie unternehmerische Entscheidungen der CAC beeinflussen können. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten.

Kein Mitarbeiter darf im Rahmen seiner Tätigkeit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile verschaffen bzw. den Versuch dazu unternehmen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn Art und Umfang des Vorteils geeignet sind oder scheinen, bestimmte Handlungen und Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen.

Besondere Zurückhaltung ist bei Trägern eines öffentlichen Amtes und öffentlichen Angestellten geboten.

CAC wird keine Dritten, wie zum Beispiel Berater, Makler, Vertreter oder andere Vermittler, zur Umgehung dieser Regelung nutzen.

Zuwiderhandlungen stellen regelmäßig einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

 

Datenschutz und Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Von Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern übergebene geheimhaltungsbedürftige Informationen werden vertraulich behandelt und nur für den vereinbarten Zweck verwendet. CAC sorgt intern dafür, dass geeignete Maßnahmen umgesetzt und überwacht werden, um den Schutz von geheim zu haltenden Informationen zu gewährleisten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Personenbezogene Daten der Mitarbeiter von CAC, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden. Festgestellte Verstöße und/oder Mängel sind unmittelbar dem jeweiligen Vorgesetzten oder dem zuständigen Datenschutzbeauftragten mitzuteilen.

 

Umgang mit internem Wissen

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Informationen sind richtig und vollständig an andere Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen besondere Geheimhaltungspflichten einzuhalten sind.

 

Umgang mit Unternehmenseigentum

Unternehmenseigentum, ob in materieller oder immaterieller Form, ist dazu bestimmt, die Mitarbeiter bei den von CAC übertragenen Aufgaben zu unterstützen. Es darf nur für rechtlich zulässige Geschäftszwecke und keinesfalls zur Erlangung persönlicher Vorteile benutzt werden. Die Mitarbeiter achten darauf, dass Unternehmenseigentum vor Verlust, Entwendung oder falschem Gebrauch geschützt wird.

Für CAC haben Know-how, Patente und Schutzrechte eine herausragende Bedeutung. Die Vorgesetzten und Mitarbeiter sind sich dessen bewusst und gehen mit geistigem Eigentum besonders sorgfältig und verantwortungsvoll um.

 

Chancengleichheit und Verbot der Diskriminierung

CAC respektiert die Würde eines jeden Menschen und setzt sich für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser allgemeingültigen Grundrechte Sorge zu tragen.

CAC beschäftigt aus Überzeugung Mitarbeiter mit unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf eine faire Behandlung, Höflichkeit und Respekt. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden an keinem Standort der CAC geduldet. Insbesondere werden keine Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität toleriert. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, derartig bekannt werdenden Umständen entschieden entgegenzutreten und einen Vorgesetzten bzw. den Gleichstellungsbeauftragten darüber zu informieren.

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von CAC nicht toleriert.

CAC lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit ab. Kein Mitarbeiter darf durch Einschüchterung oder direkt bzw. indirekt durch Gewalt zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.

 

Sicherheit und Gesundheit

Die CAC und ihre Mitarbeiter haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Die strikte Einhaltung unserer Sicherheitsvorschriften und -praktiken ist unverzichtbare Voraussetzung. Etwaige Missstände sind unverzüglich abzustellen, Verletzungen dieser Grundsätze sind unverzüglich den zuständigen Stellen im Unternehmen zu melden.

CAC wird dafür Sorge tragen und darauf hinwirken, dass diese Grundsätze auch bei den Lieferanten entsprechend beachtet und umgesetzt werden.

 

Umweltschutz

CAC ist sich der ökologischen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit bewusst und verpflichtet sich, den Boden, das Wasser, die Luft, die biologische Vielfalt sowie Kulturgüter zu schützen. Alle Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer Tätigkeit dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch vermeidende und vermindernde Maßnahmen im Sinne des nachhaltigen Wirtschaftens vorzubeugen und sorgsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen. Alle diesbezüglichen Gesetze und behördlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten. Verursachte Umweltschäden sind umgehend den zuständigen Stellen im Unternehmen mitzuteilen.

 

Umsetzung und Überwachung

Die vorliegenden Verhaltensregeln dieses Code of Conduct sind zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur von CAC. Die inhaltliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar und jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich.

Die Vorgesetzten tragen im besonderen Maße die Verantwortung, den Mitarbeitern den Inhalt dieses Verhaltenskodex durch beispielhaftes Verhalten vorzuleben und sie bei dessen Umsetzung zu unterstützen. Dabei sollen die Spielräume der Mitarbeiter zum eigenverantwortlichen Handeln im zulässigen Rahmen nicht eingeschränkt werden.

Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass der Code of Conduct von den Mitarbeitern befolgt wird. Sie überwachen und überprüfen daher auch seine Einhaltung.

Wenn ein Mitarbeiter Fragen zum Verhaltenskodex hat oder eine mögliche Verletzung befürchtet oder von einer eingetretenen Verletzung Kenntnis erlangt, kann er sich mit seinem Anliegen unmittelbar an seinen Vorgesetzten wenden. Dies wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

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